AGB – Testzentrum
„My Corona Schnelltest“ ist eine Initiative der Arztpraxis Dr. Lars Holmer, Falkplatz 1, 10437 Berlin, (im Folgenden „Arzt“) in Kooperation mit der medi Produkt & Service GmbH, Potsdamer Straße 58, 10785 Berlin (im Folgenden „Dienstleister“).
Der Dienstleister organsiert die Terminbuchung zur Durchführung von Corona-Antigen-Schnelltests (im Folgenden „Schnelltest“) ausschließlich über den Online-Ticket-Vertriebshändler www.myticket.de und stellt dafür geeignete Räumlichkeiten und Standorte zur Verfügung. Nach der Terminbuchung durch die zu testende Person („Testperson“) führt der Arzt den gebuchten Corona-Schnelltests vor Ort durch; hierfür kann der Arzt auch geeignetes und entsprechend geschultes Personal einsetzen.
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten als Grundlage für die vertraglichen Beziehung zwischen Testperson und Arzt bzw. Dienstleister im Rahmen der Buchung eines Standard Q COVID-19 Ag-Schnelltests oder eines Nadal COVID-19 Antigen-Schnelltests.
§1 Vertragsschluss
- Die Testperson bucht über die Online-Plattform www.myticket.de ihr Ticket zur Durchführung eines Schnelltests. Das Ticket kann nur für ein bestimmtes Datum sowie für eine bestimmte Zeit gebucht werden. Mit Abschluss der Teminbuchung und Erhalt des Tickets kommt ein Vertrag über die Durchführung des Schnelltests zwischen Testperson und Arzt zustande. Der verbindlich gebuchte Schnelltest gilt nur für die im Rahmen des Buchungsvorgangs angegebene Person und ist nicht auf andere Personen übertragbar.
- Die Kosten für die Durchführung des Schnelltests werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) erhoben. Die Gesamtgebühr für den Schnelltest beträgt 49,90 € inkl. 16 % MwSt. (bzw. 19 % ab 2021).
Die Gesamtgebühr berücksichtigt die Faktorsteigerung um das 14,392-fache aufgrund erhöhter Schutzmaßnahmen wegen SARS-CoV-2. - Die Testperson bestätigt mit der Terminbuchung, dass sie darauf hingewiesen worden ist, dass die Kosten für den Schnelltest von ihr zu tragen sind und dass, obwohl sie versichert ist, ihre (gesetzliche oder private) Krankenkasse die Kosten möglicherweise nicht oder nur teilweise erstattet.
- Mit dem Abschluss des Buchungsvorgangs und dem Erhalt eines Tickets für den Schnelltest stimmt die Testperson zu, dass der Arzt oder von ihm hierfür eingesetztes und entsprechend geschultes Personal einen Schnelltest durchführt. Dazu wird ein Nasen- und/oder Rachenabstrich durchgeführt, welcher vom Arzt bzw. vom Personal anschließend vor Ort ausgewertet wird. Soweit notwendig, werden vor Ort weitere medizinische Maßnahmen an der Testperson vorgenommen, wobei diese über jene Maßnahmen im Voraus durch den Arzt aufgeklärt wird. Das Ergebnis dieses Schnelltests kann eines der folgenden Ergebnisse zur Folge haben: „Positiv“, „Negativ“ oder „Nicht verwertbar“. Der Schnelltest verfügt entsprechend der Herstellerangaben über eine Sensitivität von 96,52 % und eine Spezifität von 99,68 %. Er erfüllt damit die gesetzlichen Anforderungen und kann SARS-CoV-2 folglich mit einer hohen Wahrscheinlichkeit nachweisen oder ausschließen. In wenigen Fällen kann das Ergebnis nicht eindeutig, also nicht verwertbar sein. Da die Ursachen hierfür vielfältig sein können und in der Regel nicht eindeutig feststellbar sind, ist die Testperson dazu berechtigt, nach solch einem Ergebnis einen weiteren Schnelltest vom Arzt einzufordern – entweder unmittelbar danach oder nach Absprache im Rahmen eines neuen Termins. Sofern das wiederholte Ergebnis ebenfalls nicht verwertbar ist, hat die Testperson keinen Anspruch auf die nochmalige Vornahme eines Schnelltests.
- Im Falle eines positiven Schnelltestergebnisses muss sich die Testperson entsprechend der geltenden Regelungen in Quarantäne begeben und ihren Hausarzt informieren. Des Weiteren gilt § 7.
§2 Benutzerkonto
- Der Dienstleister erlaubt Testpersonen unter Angabe der E-Mail-Adresse und eines selbst gewählten Passworts ein persönliches Nutzerkonto zu erstellen. Nach Übermittlung der E-Mail-Adresse an den Dienstleister erhält die Testperson eine Einladungs-E-Mail mit einem Einladungslink. Durch Klicken auf diesen Link wird die Testperson auf die entsprechende Website umgeleitet und kann sodann dort ihre Registrierung und Anmeldung unter Angabe ihres Namens und weiterer personenbezogener Informationen abschließen.
- Das persönliche Nutzerkonto ermöglicht es der Testperson, das Ergebnis des Schnelltests einzusehen und bei Bedarf in PDF-Format herunterzuladen.
- Testpersonen sind für die Verwaltung ihres persönlichen Nutzerkontos selbst verantwortlich. Pro E-Mail-Adresse ist die Einrichtung von maximal einem Nutzerkonto möglich, d. h. für jedes Nutzerkonto muss eine separate E-Mail-Adresse existieren.
§3 Verspätung, Umbuchung, Stornierung
- Die Testperson ist verpflichtet, sich mindestens fünf Minuten vor ihrem Termin am Standort des Testzentrums einzufinden, der auf dem Ticket angegeben ist und der für die Durchführung des Schnelltests genutzt wird. Eine etwaige Verspätung der Testperson, die zur Folge hat, dass sich die Durchführung des Schnelltests mit der Durchführung des Schnelltests einer anderen Testperson überschneidet, geht zu Lasten der Testperson. Diese kann den gebuchten Termin nicht mehr wahrnehmen, aber vor Ort einen neuen Termin vereinbaren.
- Ein verbindlich gebuchter Schnelltest kann bis 12 Stunden vor dem Schnelltestzeitpunkt per E-Mail an info@myticket.de storniert werden.
In diesem Fall werden die Kosten für den Schnelltest abzüglich einer Bearbeitungsgebühr i.H.v. 20,00 € inkl. 16 % MwSt. (bzw. 19 % ab 2021) rückerstattet. - Erscheint die Testperson zum gebuchten Termin nicht und hat sie auch keine Stornierung vorgenommen, werden keine Kosten erstattet.
§4 Datenschutzerklärung für den Schnelltest
- Insgesamt vollzieht sich die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung der personenbezogenen Informationen der Testperson im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), BDSG etc.), der ärztlichen Schweigepflicht und des Sozialgeheimnisses.
- Die Testperson willigt im Rahmen der Buchung und Durchführung des Schnelltests in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Informationen ein. Folgende personenbezogene Informationen sind hiervon umfasst:
– Vor- und Nachname, Geschlecht, Nationalität, Geburtsdatum;
– Anschrift der Hauptwohnung und/oder des gewöhnlichen bzw. derzeitigen Aufenthaltsortes der (dann) nächsten 30 Tage (mindestens);
– Vorliegen einer Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 (Coronavirus);
– Telefonnummer (Handy- und/oder Festnetz), E-Mail-Adresse. - Die Testperson ist damit einverstanden, dass sie über das Ergebnis des Schnelltests online über ihr persönliches Nutzerkonto informiert wird. Die Testperson ist damit einverstanden, dass ihre personenbezogenen Informationen im geschützten Bereich auf der Website www.mycoronaschnelltest.de gespeichert und hinterlegt werden. Darüber hinaus wird das persönliche Nutzerkonto auch sämtliche Angaben zur Person der Testperson enthalten.
- Die Testperson willigt ein, dass sie zu Informations-, Termin- oder medizinischen Zwecken durch den Dienstleister und Arzt schriftlich oder fernmündlich (Anruf, SMS, E-Mail oder Telefax) kontaktiert werden kann. Der Testperson steht das Recht zu, dieses Einverständnis jederzeit durch Benachrichtigung des Dienstleisters und des Arztes für die Zukunft zu widerrufen.
- Die Testperson stimmt der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Informationen freiwillig zu, wobei diese Einwilligung jederzeit und ohne Angaben von Gründen widerrufen werden kann. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch den Widerruf nicht berührt. Die Einwilligung hat entweder dem Dienstleister oder dem Arzt gegenüber zu erfolgen; sie ist dann von dem jeweils einen dem jeweils anderen zu übermitteln und gilt für beide – vorbehaltlich anderer Bestimmungen in diesen AGB – gleich.
- Sofern die Voraussetzungen des § 5 Ziffer 4 vorliegen, ist der Testperson bewusst, dass ihre personenbezogenen Informationen in jedem Fall verarbeitet werden, da es sich insoweit um eine meldepflichtige Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz handelt; ein etwaiger Widerruf der Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Informationen ist demnach nach Feststellung des positiven Testergebnisses unbeachtlich. Ferner ist der Testperson bewusst, dass das zuständige Gesundheitsamt die übermittelten personenbezogenen Informationen der Testperson im Falle eines positiven Testergebnisses und im Falle der gesetzlichen Voraussetzungen unter Umständen in einem Umfang verarbeiten kann, der durch die hiesigen Bestimmungen nicht gedeckt ist. Für jene Verarbeitung ist das zuständige Gesundheitsamt verantwortlich.
§5 Angaben gemäß Art. 13 DS-GVO
- Namen und Kontaktdaten der Verantwortlichen: medi Produkt & Service GmbH, Potsdamer Straße 58, 10785 Berlin, E-Mail: info@mycoronaschnelltest.de; Dr. Lars Holmer, Am Falkplatz 1, 10437 Berlin, Tel. 030 69507571.
- Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragen: Herr Hendrik Schisler, DEAG, Deutsche Entertainment AG, Potsdamer Straße 58, 10785 Berlin, Tel.: 030 810 75 666.
- Die Verarbeitung der personenbezogenen Informationen findet zum Zwecke der Prävention und Bekämpfung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Virus) statt; Rechtsgrundlage ist Art. 9 Abs. 2 a) i.V.m. Art. 6 Abs. 1 a) DS-GVO.
- Die persönlichen und medizinischen personenbezogenen Informationen der Testperson werden in geschützter Form nach den Vorgaben der DS-GVO elektronisch gespeichert.
- Die personenbezogenen Informationen werden bis zum Widerruf der Einwilligung gespeichert, vom Dienstleister jedoch nur maximal für vier Jahre nach Erhalt des Ergebnisses des Schnelltests; nach diesem Zeitraum werden sämtliche, beim Dienstleister gespeicherten personenbezogenen Informationen der Testperson gelöscht. Das Ergebnis des Schnelltests wird unabhängig der anderen personenbezogenen Informationen, die beim Dienstleister gespeichert sind, durch den Dienstleister bereits nach maximal vier Wochen nach Erhalt des Ergebnisses des Schnelltests gelöscht.
- Unabhängig von § 5 Ziff. 5 werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren (nach dem letzten Patienten- bzw. Testpersonenkontakt) die durch den Arzt gespeicherten personenbezogenen Informationen der Testperson gelöscht.
§6 Rechte der Testperson nach der DS-GVO
- Die Testperson hat ein Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Informationen (Art. 15 DS-GVO).
- Sollten unrichtige personenbezogene Informationen verarbeitet werden oder worden sein, steht der Testperson ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DS-GVO).
- Im Falle des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen (Art. 17 und 18 DS-GVO), kann die Testperson die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten verlangen.
- In Bezug auf § 6 Ziffer 1-3 gelten im Verhältnis zum Arzt folgende Besonderheiten: Die Testperson hat Anspruch auf Einsicht in die ärztliche Dokumentation und Anspruch auf Auskunft, soweit nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Ein Anspruch auf Herausgabe der Originalunterlagen besteht nicht, diese können aber vorübergehend überlassen werden, soweit keine überwiegenden Interessen des Arztes entgegenstehen. Auf Verlangen können Kopien der schriftlichen Dokumentation gegen Kostenerstattung überlassen werden. Im Falle der Übersendung von Originalunterlagen sind vor der Versendung die hierdurch entstehenden Auslagen zu erstatten und der Erhalt der Aufzeichnungen ist zu quittieren. Die Überlassung kann bis zum Ausgleich der Auslagen verweigert werden.
§7 Weitergabe von personenbezogenen Informationen (an das Gesundheitsamt)
- Die Testperson ist mit der Weitergabe der bei der Buchung angegebenen personenbezogenen Informationen an den Dienstleister und Arzt einverstanden.
- Darüber hinaus ist die Testperson zum Zwecke der Abrechnung zwischen dem Dienstleister und dem Arzt damit einverstanden, dass die aus der Patientenkartei entnommenen Informationen (z.B. Vollständiger Name, Anschrift, Testergebnis, Untersuchungs- und Behandlungsdaten) zwischen dem Dienstleister und dem Arzt ausgetauscht werden.
- Soweit die (gesetzliche oder private) Krankenkasse der Testperson die Kosten für den Schnelltest erstattet, können die personenbezogenen Informationen der Testperson durch den Dienstleister oder Arzt zur Abrechnung im Verhältnis zu jener Krankenkasse verwendet und weitergeleitet werden.
- Sofern der Schnelltest das Ergebnis „Positiv“ zur Folge hat, ist die Testperson damit einverstanden, dass der Dienstleister und/oder Arzt das zuständige Gesundheitsamt aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung aus dem Infektionsschutzgesetz über das positive Testergebnis informieren. In diesem Zusammenhang können sämtliche erhobenen personenbezogenen Informationen der Testperson weitergeleitet werden. Das Gesundheitsamt wird sich anschließend an die Testperson wenden und über etwaige weitere Maßnahmen, wie z.B. das Erfordernis einer zwei-wöchigen Quarantäne, informieren.
§8 Haftung
- Jeder Schnelltest wird vom Arzt und dem geschulten Personal entsprechend der anzuwendenden medizinischen Sorgfalt und nach dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse vorgenommen.
- Der Dienstleister und Arzt haften nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz; dasselbe gilt für deren Erfüllungsgehilfen. Sofern eine wesentliche Vertragspflicht (sogenannte „Kardinalpflicht“) verletzt worden ist, haften der Dienstleister und der Arzt auch für einfache Fahrlässigkeit. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Testperson vertraut und vertrauen darf. Von den vorstehenden Bestimmungen ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit; diese bleibt unberührt. - Ferner von den vorstehenden Bestimmungen bleibt die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unberührt.
§9 Rechtsordnung und Gerichtsstand
Die Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen unter Ausschluss anderer Rechtsinstitute (z.B. UN-Kaufrecht) ausschließlich dem deutschen Recht.